ifz info TU-07/2 "Barrierefreie Türen für den Wohnbereich"

Barrierefrei gleich bewegungsfrei

„Barrierefreiheit" - ein Begriff, der uns immer öfter begegnet. Hiermit ist nicht nur gemeint, dass sich Rollstuhlfahrer frei und ungehindert in Wohnungen und Häusern bewegen können. Von der barrierefreien Gestaltung unserer Bauwerke profitiert jeder – man denke nur an Eltern mit Kindern oder temporären Einschränkungen bei Krankheit oder Verletzungen.

In diesem ifz info werden die Zusammenhänge hinsichtlich der Barrierefreiheit an Türen beleuchtet. Damit insbesondere Kinder, ältere Menschen oder Menschen mit Handicap Türen im Wohnbereich leicht öffnen und schließen können, müssen diese Elemente u.a. die Anforderungen bezüglich der Leichtgängigkeit erfüllen. Die normativen und baurechtlichen Vorgaben werden erklärt und Tipps zur Umsetzung und möglichen Fördergeldern aufgezeigt

ifz Rosenheim

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